Energieausweis

Die JB-Energieberatung zertifiziert, um Energieausweise auszustellen. Dieses ermöglicht Ihnen, für Ihr Gebäude einen solchen Ausweis zu bekommen und damit eine Übersicht über die Energieeffizienz zu erhalten. Dabei kann auch eine Sanierungsplanung sowie auch andere Leistungen kombiniert werden.

Aber was ist ein solcher Ausweis eigentlich? Und wofür braucht man diesen? Wir erklären hier die wichtigsten Fragen zum Thema Energieausweis.

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Der Energieausweis, was ist das?

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität von Gebäuden und macht diese vergleichbar. Er besteht aus vier Seiten und den freiwilligen Modernisierungsempfehlungen. Welche Informationen Sie auf den einzelnen Seiten finden, erläutern wir Ihnen im Folgenden. Der Energieausweis bietet beim Kauf aber auch bei einem Mietvertrag eine Orientierungshilfe zur energetischen Qualität des Gebäudes. Bei einer geplanten energetischen Modernisierung ist der Energieausweis ein optimaler Einstieg, denn auf seiner Grundlage können energetische Mängel eines Hauses aufgezeigt werden.

Die rechtliche Grundlage für die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Varianten: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Um welchen Typ es sich handelt, ist auf der ersten Seite des Ausweises angegeben. Außerdem sind hier auch noch allgemeine Angaben zum Gebäude sowie die Ausstellerdaten und die Gültigkeit aufgeführt.

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Wenn es sich bei dem vorliegenden Energieausweis um einen Bedarfsausweis handelt, so ist die zweite Seite ausgefüllt. Auf einer Farbskala wird der nach genormten, technischen Regeln berechnete Endenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr abgebildet. Dieser Wert ist unabhängig vom Nutzerverhalten und macht so verschiedene Gebäude vergleichbar. Liegt das Gebäude im grünen Bereich, ist es energetisch in einem guten Zustand. Befindet sich der Pfeil auf der Skala im roten Bereich, sollte dringend über eine Modernisierung nachgedacht werden. In diesem Fall können wir auf der Grundlage des Energieausweises verschiedene sinnvolle Sanierungsvarianten erarbeiten. Zum Vergleich ist auch noch eine zweite Farbskala abgedruckt, auf der man den Energiebedarf verschiedener Gebäudetypen ablesen kann.

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Falls es sich um einen verbrauchsorientierten Energieausweis handelt, bleibt die zweite Seite leer und die dritte Seite ist ausgefüllt. Hier wird durch einen Pfeil auf der Farbskala der Energieverbrauch in den letzten zusammenhängenden 36 Monaten dargestellt. Der Verbrauch wird mit einem standortbezogenen Klimafaktor korrigiert, so dass extreme Witterungseinflüsse nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes führen. Allerdings ist diese Art des Energieausweises sehr stark vom Nutzerverhalten abhängig und kann daher nur bedingt mit anderen Gebäuden verglichen werden.

Auf der vierten Seite des Energieausweises sind Erläuterungen abgedruckt und einige Fachbegriffe werden erklärt. Als Anhang können dem Energieausweis noch Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden. Diese Modernisierungsempfehlungen ersetzen keine ausführliche Energieberatung, sondern sind nur kurz gefasste Beschreibungen möglicher sinnvoller Maßnahmen. Es besteht keine Pflicht zur Umsetzung dieser Maßnahmen, sondern sie dienen nur der Information.

Welche unterschiedlichen Energieausweise gibt es?

Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis, mit anderen Worten auch bedarfsbasierter Ausweis, wird durch eine Bestandsaufnahme die Gebäudehülle und die Anlagentechnik aufgenommen.

Unter Berücksichtigung der verwendeten Baumaterialien und der Bauweise wird die energetische Qualität der Gebäudehülle berechnet. Ein kleiner Wert signalisiert einen guten baulichen Wärmeschutz. Im nächsten Schritt fließen die Daten der Anlagentechnik in die Berechnungen ein. Hier wird z.B. berücksichtigt, wie die Wärme zur Beheizung und zur Wasseraufbereitung erzeugt wird. Die Nutzung regenerativer Energien wirkt sich beispielsweise positiv auf die Berechnungen aus. Um diese Werte vergleichbar zu machen, werden für die Temperaturen und auch den Warmwasserbedarf genormte Werte eingesetzt. So entstehen Kennzahlen, die unabhängig vom Nutzerverhalten sind. Das Ergebnis dieser Berechnungen ist der Endenergiebedarf. Der Energiebedarf ist somit die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss.

Eine weitere Kennzahl ist der Primärenergiebedarf. Primärenergiebedarf nennt man den Gesamtbedarf an Energie unter Berücksichtigung des Energieaufwands für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport des jeweiligen Energieträgers (z.B. Erdgas oder Heizöl). Auch hier wirken sich regenerative Energien (Pellets, Solaranlagen, …) nochmals positiv auf die Berechnungen aus. Die genannten Kennzahlen werden den jeweiligen EnEV-Anforderungen und Durchschnittswerten gegenüber gestellt. Der Bedarfsausweis basiert also vereinfacht dargestellt auf dem Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes und kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird aus dem Energieverbrauch der letzten zusammenhängenden 36 Monate berechnet. Dabei wird das jeweilige Heizmittel z.B. Öl, Gas, Holz, Pellets, Kohle usw. in Kilowattstunden (KWh) umgerechnet. Dabei können auch mehrere unterschiedliche Heizmedien in Kombination verwendet werden.

Klimaschwankungen (warme/kalte Winter) werden rechnerisch mit dem Klimafaktor ausgeglichen. Auch der Standort wird mit diesem Faktor auf den Referenzstandort Würzburg umgerechnet. Der Energieverbrauch wird wesentlich beeinflusst vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten, Warmwasserverbrauch).Schlecht gedämmte Wände oder zugige Fenster können durchaus in gewissen Grenzen durch sparsames Heizen ausgeglichen werden.

Der Aufwand zur Energieerzeugung bleibt unberücksichtigt. Es erfolgt keine Angabe des Primärenergiebedarfes. Die Wahl des Energieträgers hat keinerlei Einfluss auf den Energieausweis, gleichgültig ob z.B. mit Strom oder Pellets geheizt wird. Der Verbrauchsausweis ist ohne großen Aufwand ausstellbar, daher ist er auch im Vergleich zum Bedarfsausweis sehr kostengünstig. Wegen der vorgenannten Kriterien hat der Verbrauchsausweis wenig konkrete Aussagekraft über den energetischen Zustand des Gebäudes, insbesondere der Gebäudehülle. Aber zur reinen Pflichterfüllung ist er durchaus geeignet.

Wer braucht einen Energieausweis und welchen?

Informationen für Vermieter und Verkäufer

Alle Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) brauchen ab dem 1. Januar  bzw. 1. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002.

Der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen müssen dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden. Der Energieausweis kann als Marketinginstrument zur Bewerbung einer energieeffizienten Immobilie eingesetzt werden. Die Modernisierungsempfehlungen geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine energetischen Veränderungen getroffen werden. Jegliche Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Energieeinsparverodnung. Baudenkmäler sind von der Verpflichtung, einen Energieausweis vorlegen zu müssen, ausgenommen.

Verbrauchsausweise sind für Wohngebäude zulässig, wenn sie mehr als fünf Wohneinheiten haben oder mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Für alle anderen Wohngebäude ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Falls in den letzten drei Jahren energetische Veränderungen am Gebäude oder der Anlagentechnik vorgenommen wurden, darf auch bei den erstgenannten Wohngebäuden kein Verbrauchsausweis erstellt werden.

Welche Unterlagen und Daten werden für den Energieausweis benötigt?

VerbraucherausweisBedarfsausweis
StandortBaupläne
Nutzfläche nach EnEV oder WohnflächeGrundrisse & Schnitte
EnergieträgerBau- und Konstruktionsbeschreibungen
Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (z.B. Versorgerabrechnung)Angaben zu Sanierungsmaßnahmen
Art der WarmwassererzeugungTechnische Daten zur Wärme- und Warmwassererzeugung
Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (optional)
Schornsteinfegerprotokolle (optional)

Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorhanden sind, nehmen wir die fehlenden Daten bei einer Bestandsaufnahme bei einem Ortstermin auf.

Was kostet der Energieausweis?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind vom Typ und vom Gebäude abhängig:

Bedarfsorientierter Energieausweis

1 + 2 – Familienhaus: 300,00 €

3 + 4 – Familienhaus: 400,00 €

Verbrauchsorientierter Energieausweis

1 + 2 – Familienhaus: 50,00 €

3 + 4 – Familienhaus: 80,00 €

Die Preise sind nur gültig, wenn Baupläne, Bauzeichnungen und Verbrauchsdaten vom Kunden bereitgestellt werden. Preise für alle größeren Wohngebäude und Wohngebäude ohne vorhandene Daten werden nach Aufwand berechnet.

Die Vorteile eines Energieausweises in Kürze

  1. Schwachstellen in der Energiebilanz eines Hauses werden aufgedeckt. Modernisierungs-Empfehlungen zeigen, wie man diese beheben kann.
  2. Mit seiner Hilfe können die Ausgaben für Heizung und Warmwasser abgeschätzt werden, was eine wichtige Information für potenzielle Käufer oder Mieter darstellt.
  3. Bei energieeffizienten Gebäuden fallen weniger Ausgaben für die Heizung und Warmwasserbereitung an, deshalb haben sie auf dem Immobilienmarkt einen Vorteil.
  4. Der Energieausweis kann ein optimaler Einstieg in die Gebäudemodernisierung sein. Eine energetische Sanierung führt zu einer Wertsteigerung der Immobilie und zu mehr Wohnkomfort.
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